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Nr. 60/2020/28

Nr. 60/2020/28 – Ökologisches Gleichgewicht; Abschuss von Kormoranen im Wasser- und Zugvogelreservat Stein am Rhein; Zustimmungserfordernis des BAFU – Art. 18 Abs. 4 NHG; Art. 11 JSG; Art. 5 BGF; Art. 5 Abs. 1 lit. h und Abs. 3, Art. 8 und Art. 9 WZVV.

Schaffhausen · 2022-01-25 · Deutsch SH
Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Abschüsse, mit welchen Kormorane zum Schutz der Äsche aus dem interna­tionalen Wasser- und Zugvogelreservat Stein am Rhein vergrämt werden sollen, stellen eine besondere Massnahme zur Regulierung des Kormoranbestands im Reservat dar, wofür eine vorgängige Zustimmung des BAFU erforderlich ist (E. 2.2–2.4). Das vogelschutzrechtliche Zustimmungserfordernis des BAFU ist auch bei fische­reirechtlichen oder natur- und heimatschutzrechtlichen Massnahmen zu berücksichtigen (E. 3.1 f.). OGE 60/2020/28 vom 25. Januar 2022 Veröffentlichung im Amtsbericht